Kostenübernahme


Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Häufig erstatten Privatversicherungen die Kosten nahezu vollständig, Heilpraktiker-Zusatzversicherungen meist zu 80%.

Auch einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an den Gebühren beteiligen, finden Sie unter: www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Einige gesetzliche Krankenkassen wünschen eine vor Behandlungsbeginn ausgestellte "ärztliche Empfehlung für Osteopathie".